[1] das Nebeneinanderstellen von zwei oder mehr Gegenständen, Ideen, Personen, um herauszufinden, ob und wie sie sich hinsichtlich eines bestimmten Kriteriums ähneln [2] Gleichsetzung eines Gegenstandes hinsichtlich einer Eigenschaft mit einem anderen, der diese Eigenschaft exemplarisch aufweist [3] Recht: Feststellung eines Interessenausgleichs [4] Sport: Wettkampf
- [WIKI] Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung. Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbæren zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘). Sie wird freiwillig geschlossen.
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