[1] dasjenige Eigentum, das einem Mitbesitzer einer Immobilie alleine gehört [2] : Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung oder an dem nicht zu Wohnzwecken dienenden Teileigentum.
Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen bestehen.
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