[1] : Die Tätigkeitsbeschreibung bildet oft zusätzlich zur innerbetrieblichen Stellenplanung und der damit verbundenen Stellenbeschreibung für den „Stelleninhaber“ die Grundlage des tarifvertraglich festgeschriebenen Bewertungs- und Eingruppierungsverfahrens be
Die Tätigkeitsbeschreibung bildet unabhängig von der innerbetrieblichen Stellenplanung und der damit verbundenen Stellenbeschreibung meist die Grundlage des tarifvertraglich festgeschriebenen Bewertungs- und Eingruppierungsverfahrens zur Arbeitsbewertung.