[1] leerstehender Mietraum [2] Leerstehen eines Mietraums [3] Anteil der leerstehenden Mieträume an allen [4] : Bei einem Leerstand handelt es sich um ungenutzte oder unvermietete Gebäude in privatem oder öffentlichem Eigentum. Erschlossene, aber unbebaute Grundstücksflächen werden dagegen als Brachland oder ungenutzte Baugrundstücke bezeichnet.
Bei einem Leerstand handelt es sich um ungenutzte oder unvermietete Gebäude oder Flächen in privatem oder öffentlichem Eigentum.
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