[1] mit Dativ: von drinnen nach draußen [2] mit Dativ: die Herkunft bezeichnend [3] mit Dativ: die Beschaffenheit bezeichnend [4] mit Dativ: eine Bewegung fort von der aktuellen Position bezeichnend
- [WIKI] Unter Zahlung (englisch payment, französisch payement) versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).
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So muss die Verwaltung auf die Lohnauszahlung für die städtischen Mitarbeiter im Februar zwei Prozent aufschlagen, da der derzeit geltende Haustarifvertrag Ende Januar ausläuft.
Selbst bei solch niedrigen Gehältern wird die Lohnauszahlung oft von den Arbeitgebern verzögert.
In der beschriebenen Reaktion auf die verspätete Lohnauszahlung des Bundes geschrieben wurden meine Gedanken formuliert.
Oft behaupten die Betroffenen, sie hätten zum Zeitpunkt der Lohnauszahlung schlicht das Geld nicht gehabt, um die AHV-Beiträge zu entrichten − und entkommen so der Strafverfolgung.
Eine einmalige Verzögerung bei der Lohnauszahlung muss kein böses Omen sein.
«Ich stand vor dem leeren Kühlschrank und wusste kaum, wie ich in den Tagen bis zur Lohnauszahlung über die Runden komme.»
Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt.
Die gelernte Bürokauffrau hatte Zugriff auf Firmenkonten, auf die Bargeldkasse und auf die firmeneigene Kreditkarte, zudem sorgte sie vorbereitend für die Lohnauszahlung.
2005 hatte die rot-grüne Koalition beschlossen, die Fälligkeit der Beiträge für die Sozialversicherung vom 15. des Folgemonats auf das Monatsende der Lohnauszahlung vorzuverlegen.
Er war zuständig für die Lohnauszahlung an das einheimische Personal und beobachtete fasziniert den Völkermix aus Malayen, Indern und Chinesen.
Sogar in den Handelsbetrieben ist hinter den Wareneinkäufen eine Lohnauszahlung versteckt.
2005 hatte die rot-grüne Koalition beschlossen, ab Januar 2006 die Fälligkeit der Beiträge für die Sozialversicherung vom 15. des Folgemonats auf das Monatsende der Lohnauszahlung (spätestens am drittletzten Bankarbeitstag) vorzuverlegen.