[1] Deutschland: administrative Gliederungseinheit, Bezeichnung für einen Gemeindeverband und gleichzeitig Gebietskörperschaft in Deutschland unter gemeindlicher Selbstverwaltung (außer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie teilweise Hessen)
[2] Namenbestandteil von Toponymen nach dem Muster: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
[3] historisch: Bezeichnung für Verwaltungseinheiten im deutschsprachigen Raum
[4] Verwaltungsbehörde : Aufsichtsbehörde, Bezirksamt, Bezirksbeirat
[5] Staat : Enklave, Exklave, Gau
[6] Teil : Bezirk, Einzugsgebiet, Gegend
[7] Landbezirk : Bereich, Bezirk, Bistum
[8] : Ein Landkreis oder Kreis ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Die meisten Länder verwenden die Bezeichnung Landkreis.