[1] bildungssprachlich: Eigenschaft, in deutlichem Maße fragwürdig, verdächtig (obskur) zu sein [2] bildungssprachlich: Eigenschaft/Handlungsweise, die kaum/nicht nachzuvollziehen und deshalb dunkel (obskur) ist [3] : Obskurität bezeichnet eine Verdunkelung im übertragenen Sinn einer Undeutlichkeit. Das zugehörige Adjektiv obskur wird im Deutschen seit dem 17. Jahrhundert in der Bedeutung „dunkel, unbekannt, verdächtig, [von] zweifelhafter Herkunft“ verwendet.
Obskurität bezeichnet eine Verdunkelung im übertragenen Sinn einer Undeutlichkeit. Das zugehörige Adjektiv obskur wird im Deutschen seit dem 17. Jahrhundert in der Bedeutung „dunkel, unbekannt, verdächtig, [von] zweifelhafter Herkunft“ verwendet.
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