Sortenschutz - DDDEasy

Wortinformationen

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Wort: Sortenschutz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Sor•ten•schutz
Duden geprüft:     Sortenschutz Duden  
Kompositum:

Sorte

[1] Art innerhalb einer größeren Gattung, die einheitliche Merkmale aufweist und sich dadurch von anderen Arten der Gattung unterscheidet [1a] Botanik: Zuchtform   [1a] Botanik: Zuchtform   [2] Wirtschaft: nur Plural: ausländisches Bargeld   [3] : In Deutschland wird mit Sortenschutz ein im Sortenschutzgesetz oder der Verordnung Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz rechtlich gesicherter Eigentumsanspruch auf Pflanzenzüchtungen bezeichnet.  

Schutz

- [WIKI] Als Schutz wird eine Aktion oder eine Vorkehrung gegen eine Bedrohung, gegen eine Unsicherheit oder mögliche unangenehme Ereignisse bezeichnet. Ein Schutz bietet Sicherheit, insbesondere: vor Gewalt oder Krieg, siehe Verteidigung und Friedenspolitik vor Einbruch oder Diebstahl vor Witterung vor Krankheit vor Unfällen vor Licht und Lärm, siehe Lärmschutz, Augen- und Ohrenschutz vor rechtlichen Folgen, siehe Rechtsschutz vor Beschädigung von Sachen
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Kategorien: Phytomedizin
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Sortenschutz Definition

Bedeutung - Sortenschutz

[1] : In Deutschland wird mit Sortenschutz ein im Sortenschutzgesetz oder der Verordnung Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz rechtlich gesicherter Eigentumsanspruch auf Pflanzenzüchtungen bezeichnet.  

Sortenschutz Wiki

de
Sortenschutz
ru
Селекционное достижение
fr
Certificat d'obtention végétale
en
Plant breeders' rights
sv
Växtförädlarrätt
nl
Kwekersrecht
ko
품종보호권
ja
育成者権
is
Yrkisréttur
id
Perlindungan Varietas Tanaman
he
זכויות מטפחים

In Deutschland wird mit Sortenschutz ein im Sortenschutzgesetz rechtlich gesicherter Eigentumsanspruch auf Pflanzenzüchtungen bezeichnet. Dieser kann von jedem Ursprungszüchter oder Entdecker einer Sorte beantragt werden, welcher die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Antrag muss beim Bundessortenamt gestellt und bearbeitet werden. Der Antragssteller wird nach Genehmigung durch das Bundessortenamt dann als „Sortenschutzinhaber“ bezeichnet ; er kann sein Recht auf jeden deutschen Staatsbürger übertragen. Mehr lesen

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