[1] intransitiv: wesentliche Zeit seines Lebens an einem bestimmten, geschützten Ort verbringen [2] intransitiv: zeitweilig eine Unterkunft haben, vorübergehend untergebracht sein
In den Niederlanden würde die Wohnberechtigung nach einem ausgeklügelten Punktesystem vergeben, erklärte sie.
Die Stadt tat sich von Anbeginn schwer, die Wohnberechtigung zu prüfen.
Das Hotel wurde in Reisekatalogen als Vier-Sterne-Hotel angeboten, obwohl weder eine Baugenehmigung noch eine Wohnberechtigung oder ein Gewerbeschein vorlag.
Als Grund für die Verlängerung wurde genannt, dass noch ca. 70 Prozent der Bauten in der Türkei keine Wohnberechtigung (Iskan) und 15 Prozent keine Baugenehmigung haben.
Die Jerusalem-ID ist für die 270 000 Palästinenser in Ost-Jerusalem eine Art Wohnberechtigung.