[1] : Der Wechselprozess ist im deutschen Zivilprozessrecht eine Unterform des Urkundenprozesses, bei dem ein bei Fälligkeit nicht bezahlter Wechsel das wesentliche Beweismittel darstellt.
Der Wechselprozess ist eine besondere Verfahrensart im deutschen Zivilprozessrecht. Wie auch der Scheckprozess ist er eine Unterform des Urkundenprozesses.