[1] : Als Protoplast bezeichnet man bei mit Zellwänden versehenen Zellen die kleinste selbständig lebensfähige morphologische Einheit, d. h. den plasmatischen Inhalt einer Zelle.
Als Protoplast bezeichnet man bei mit Zellwänden versehenen Zellen die kleinste selbständig lebensfähige morphologische Einheit, d. h. den plasmatischen Inhalt einer Zelle. Daher gibt es diesen Begriff bei Bakterien-, Pilz- und Pflanzenzellen, da sie alle Zellwände besitzen können. Tierische Zellen besitzen hingegen keine Zellwand und sind nur durch ihr Plasmalemma begrenzt.