Nach wie vor war sich die Bestellerinkeiner Schuld bewusst.
Der schrieb bereits – wegen eines anderen Vorfalls auf der Hochrheinstrecke – vorgestern einen Brief an Verkehrsministerin Tanja Gönner nach Stuttgart, in dem er sie auffordert, als Bestellerin der Bahndienstleistungen diese Leistungen einzufordern.
Bei diesem sieht die EFK nämlich einen potentiellen Rollenkonflikt als Eignerin der SBB und vorgesetzter Behörde der BestellerinBAV.
Falls der Besteller oder die Bestellerinwährend dem Häckseln nicht anwesend sein kann, wird der Häckseldienst-Aufwand mit einer Bearbeitungspauschale von 20 Franken in Rechnung gestellt.