[1] das Revidieren; Überprüfung von Gegenständen, Zuständen oder Prozessen
[2] das Revidieren; Änderung nach gründlicher Prüfung
[3] Recht: Rechtsmittel, mit dem ein Urteil – anders als in der Berufung – nur auf Rechtsfehler überprüft wird
[4] Wirtschaft: betriebswirtschaftliche Überprüfung von aktenkundigen Unternehmensvorgängen