[1] kurze Mitteilung in Medien, die der Bekanntmachung oder Werbung dient [2] Recht: Bekanntgabe einer Straftat bei einer Behörde [3] Technik: eine Vorrichtung zur Signalisierung von Zuständen und Werten [4] veraltend: ein sichtbarer Hinweis auf etwas Zukünftiges
- [WIKI] Unter einem Auftrag versteht man in der Umgangssprache vielfach eine Bestellung etwa bei einem Kaufvertrag, einen Kundenauftrag oder eine Weisung an einen Auftragsempfänger, während der Auftrag in der Rechtswissenschaft den zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag auf unentgeltliche Geschäftsbesorgung darstellt.
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