[1] Flugzeug : Charterverkehr, Flugbetrieb, Flugdienst [2] : Der Charterverkehr ist eine Verkehrsart, die Güter oder Passagiere nach Bedarf mit Transportmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt an ein vereinbartes Transportziel bringen soll. Gegensatz ist der Linienverkehr.
Charterverkehr ist der Oberbegriff für den bodengebundenen Verkehr mit angemieteten Reisebussen und dem Reisezug, dem wassergebundenen Schiffsverkehr und dem Verkehr in Flugzeugen, vornehmlich für Gruppenreisen.