Sie sagte, dass ich nicht mehr weiter fahren darf.“ Die Gesetzeshüterinsoll danach jedoch ihre Meinung geändert haben.
Kommissarinnen auch - jedenfalls in der "Tatort"-Farce "Bluthochzeit", wo die Gesetzeshüteringleich zwei Geiselbefreiungen verpfuschen darf: Erst hat der Täter einen Revolver, sie traut sich nicht - Geisel tot.