Parteibeschluss - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: der
Wort: Parteibeschluss
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Par•tei•be•schluss
Plural: die Parteibeschlüsse
Duden geprüft:     Parteibeschluss Duden   Parteibeschluss Wiktionary
Kompositum:

Partei

[1] allgemein: Gruppe von Personen, die dasselbe Ziel erreichen wollen   [2] Justiz: eine der beiden Seiten in einem Prozess, Kläger oder Beklagter   [3] Politik: dauerhafter Zusammenschluss von Personen, um gemeinsame politische Interessen verwirklichen zu können [3a] kein Plural, nur mit bestimmtem Artikel („die Partei“): oftmals Bezeichnung für die alleinherrschende Partei in einem totalitär regierten Staat (beispielsweise für die SED in der DDR oder die NSDAP im Nationalsozialismus)   [3a] kein Plural, nur mit bestimmtem Artikel („die Partei“): oftmals Bezeichnung für die alleinherrschende Partei in einem totalitär regierten Staat (beispielsweise für die SED in der DDR oder die NSDAP im Nationalsozialismus)   [4] Recht: Person, die einen Vertrag geschlossen hat   [5] Mieter in einem Mietshaus  

Beschluss

[1] getroffene Entscheidung; gefasste Vereinbarung; Übereinkunft in einer Sache; Ergebnis einer Beratung oder Einigung   [2] veraltend: der Abschluss oder auch das Ende einer Sache  
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 4 von 10
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Parteibeschluss Definition

Bedeutung - Parteibeschluss

[1] Beschluss einer Partei  

Konjunktion

Singular
Nominativ der Parteibeschluss
Akkusativ den Parteibeschluss
Dativ dem Parteibeschluss , dem Parteibeschlusse
Genitiv des Parteibeschlusses
Plural
Nominativ die Parteibeschlüsse
Akkusativ die Parteibeschlüsse
Dativ den Parteibeschlüssen
Genitiv der Parteibeschlüsse

Phrasen mit "Parteibeschluss"

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