[1] : Eine Kontradiktion liegt in der Logik vor, wenn zwei Begriffe, Urteile oder Aussagen im Widerspruch zueinander stehen und eine gegenseitige Negation darstellen. Gegenteil – und zwar kontradiktorisches – ist der konträre Gegensatz.
Kontradiktorisch (widersprüchlich) wird eine Beziehung zweier Aussagen genannt, bei der sowohl von der Wahrheit der einen Aussage auf die Falschheit der anderen geschlossen werden kann als auch von der Falschheit der einen Aussage auf die Wahrheit der anderen.
Wort | Synonyme |
Kontradiktion | Falsum |
Kontradiktion | Widerspruch |
Kontradiktion | Gegensätzlichkeit |
Kontradiktion | Antinomie |
Kontradiktion | Unvereinbarkeit |