[1] Recht: vorsätzliche Tötung des eigenen Ehepartners [2] : Gattenmord bezeichnet die Ermordung des Ehegatten. Im römisch-katholischen kanonischen Eherecht stellt der Gattenmord ein Ehehindernis für weitere Ehen dar.
Gattenmord bezeichnet die Tötung des Ehegatten.
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