Das Analogieverbot verbietet ja nicht generell die Analogiebildung— da würde die juristische Methodik nämlich alsbald recht alt aussehen —, sondern nimmt nur ganz bestimmte Bereiche ganz ausdrücklich von der Analogiefähigkeit aus.
Eine einfache Analogiebildung zwischen China und der Blasenbildung auf dem US-Immobilienmarkt 2001 bis 2007 ist nicht möglich.