- [WIKI] Einnahmen sind im kaufmännischen Rechnungswesen, in der Kameralistik und dem Steuerrecht Strömungsgrößen in Form des Zuflusses von Zahlungsmitteln (Bargeld, Buchgeld), der Erhöhung der Forderungen und/oder der Verminderung der Verbindlichkeiten. Komplementärbegriff ist die Ausgabe.