[1] ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht für den Fall, dass ein und dieselbe Handlung ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen
Die Lehre von den Konkurrenzen im deutschen Strafrecht befasst sich mit dem Verhältnis, in dem mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters durch seine Tathandlung(en) zueinander stehen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Idealkonkurrenz | idealkonkurrens | sv |