Freistellungsbescheid - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: der
Wort: Freistellungsbescheid
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Frei•stel•lungs•be•scheid
Duden geprüft:     Freistellungsbescheid Duden  
Das Wort Freistellungsbescheid ist eine Ausnahme.
Wörter, die mit "-id" enden, haben fast immer Artikel: das.
DER: 92 Ausnahmen Beispiele
DIE: 7 Ausnahmen Beispiele
DAS: 318
Kompositum:

Freistellung

[1] das Freistellen, Freigestelltwerden [a] Erziehungswesen: allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule) [b] Arbeitsrecht: die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht) [c] Arbeitsrecht: Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen [d] Freistellen von Bäumen oder Gebäuden, damit sie besser sichtbar werden   [1a] Erziehungswesen: allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule)   [1b] Arbeitsrecht: die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht)   [1c] Arbeitsrecht: Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen   [1d] Freistellen von Bäumen oder Gebäuden, damit sie besser sichtbar werden   [2] Deutschland, Finanzwesen: Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer   [3] Computergrafik, Drucktechnik: Separierung eines Motivs von seinem Hintergrund   [4] Kartografie: Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit   [5] Recht: Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), ein Verfahren mit dem Flächen, die Betriebsanlagen einer Eisenbahn sind, in das allgemeine Planungsrecht der Kommunen zurück übertragen werden.   [6] Konstruktionswesen: Abgrenzung eines Subsystems (z. B. ein Konstruktionselement in der technischen Mechanik) aus einem System in einer Weise, welche die zur Beschreibung seines Systemverhaltens erforderliche Zahl der Parameter (z. B. Kräfte) minimiert  

Bescheid

- [WIKI] Ein Bescheid ist im Verwaltungsrecht eine individuell-konkrete Anordnung einer Verwaltungsbehörde in Deutschland und Österreich, die von betroffenen Rechtssubjekten zu befolgen ist, es sei denn, er löst Widerspruchsgründe aus.
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Häufigkeit: 2 von 10
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