Für erwerbsgeminderte Personen, die vom Amt für soziale Leistungen laufend Grundsicherung beziehen, reicht ein einmaliger Antrag, um Heizkostenbeihilfe zu bekommen.
Reicht es nicht, das Elterngeld, die Einzahlungen in die Rentenversicherung, die Heizkostenbeihilfe und den Zuschuss beim Übergang von ALG I zum ALG II zu streichen?