[1] : Das Hausgeld bezeichnet im deutschen Strafvollzugsrecht diejenigen Geldbeträge, die der Gefangene für den Einkauf oder anderweitig verwenden darf. Nach § 47 Abs.
Der Begriff Hausgeld wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet, vgl.Hausgeld (Wohnungseigentum)
Hausgeld (Strafvollzug)