[1] : Konsolidation tritt regelmäßig ein, wenn Berechtigter und Verpflichteter eines dinglichen Rechts in einer Person zusammenfallen. Sie ist damit ein Unterfall der Konfusion und führt zum Erlöschen.
Konsolidierung oder Konsolidation steht für: Aggregation (OLAP), Verdichtung, Zusammenfassen von Datenmengen
Aggregation (Wirtschaft), Zusammenfassung mehrerer Einzelgrößen zu einer Gesamtgröße
Konsolidation (Bergbau), Zusammenlegung von Berechtsamen von Bergwerken
Konsolidation (Bodenmechanik), das (Sich-)Verfestigen des Bodens
Konsolidation (Sachenrecht), Zusammenfallen von Berechtigtem und Verpflichtetem eines dinglichen Rechts in einer Person
Konsolidierung (Finanzwesen), Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden
Konsolidierung (Medizin), Heilung oder Nichtfortschreiten einer Erkrankung
Ansammlung von Körperflüssigkeiten und anderem Gewebe in den Lungenbläschen, siehe Konsolidierung (Medizin) #Lungenheilkunde
Konsolidierung (Neuropsychologie), vertiefte Einspeicherung von Informationen im Lernprozess
Konzernabschluss, Zusammenfassen und Bereinigen von Einzelabschlüssen mehrerer Gesellschaften einer Gruppe