[1] Steuer : Abgeltungssteuer, Dienstwagensteuer, Energiesteuer [2] : Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des
Gewerbesteuer steht für: Gewerbesteuer (Deutschland), eine Kommunalsteuer in Deutschland
Gewerbesteuer (DDR), eine Republiksteuer in der DDR
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Gewerbesteuer | trade tax | en | |||
Gewerbesteuern | trade taxes | en |