Die Versäumung der Fristen sei demnach krankheitsbedingt und daher unverschuldet, weshalb ihr gegen die versäumten Fristen Wiedereinsetzung zu gewähren sei.
Allerdings lässt das BBG ein "Hintertürchen" offen: Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann durch Erklärung gegenüber dem Nach-lassgericht angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt.
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adakra1Wie ist die Silbentrennung von 'Versäumung'? Ver•säu•mung