Karlsruhe – Geschiedenen ist ab dem siebten Geburtstag ihres Kindes grundsätzlich eine Ganztagsarbeit zumutbar, wenn für das Kind nach der Schule eine Betreuungsmöglichkeit besteht.
Karlsruhe Geschiedenen ist ab dem siebten Geburtstag ihres Kindes grundsätzlich eine Ganztagsarbeit zumutbar, wenn für das Kind nach der Schule eine Betreuungsmöglichkeit besteht.
Als Abschlussthema,kam zur Diskussion die Ganztagsarbeit der Ärzte.
Wir benötigen mehr qualifizierte Ganztagsarbeit.“ Geliefert wird das Essen von Meyer Menü aus Braunschweig, Regina Oldhafer und Florian Gotther betreuen die Essensausgabe.