Leider hat es Herr Dr. Ruppel in seinem Artikel vermieden, eine eindeutige Aussage zur Frage der Begründetheit der Klage zu treffen.
Im Falle der Begründetheit der Forderung wären sie im Zweifelsfall Grundlage für die Begleichung der Forderung gewesen.
Dieser muss zum einen ganz erheblich sein, zum anderen im Falle der Begründetheit des Verdachtes einen schwerwiegenden Verstoß beinhalten, der eine Kündigung tatsächlich rechtfertigen würde.
Letzteres wird dann mit Sicherheit bezüglich der Frage seiner Zulässigkeit und Begründetheit vor dem OVG landen.
Vielmehr hat das Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zur generellen Begründetheit der fristlosen Kündigung bestätigt und dem Arbeitnehmer eine schwerste Vertragsverletzung vorgeworfen.
Sie werde an der Begründetheit scheitern.
Diese müssen sich bis am 15. September über die Zulässigkeit und Begründetheit äussern.
Solche Statements belegen die Begründetheit des Verdachts, dass die Vorabdeutungen dieser Studie, die man en detail ja erst einmal ansehen muss, sehr einseitig sind.