Jugendliche mit einem Hörschaden könnten bereits an der medizinischen Eignungsuntersuchung scheitern.
Auszubildende, die mittels eines Reha-Nachweises oder nach einer psychologischen Eignungsuntersuchung vom Arbeitsamt als nicht ausbildungsfähig eingestuft wurden, können in den Werkstätten des Kollegs eine Werkerausbildung absolvieren.