[1] in Deutschland: 1961 errichtetes Gericht mit Sitz in München, das dafür zuständig ist, über Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamts, über Klagen auf Nichtigkeit oder Zurücknahme von Patenten und über die Erteilung von Zwangslizenzen zu entscheiden
[2] Bundesbehörde in München, Bayern: Das Bundespatentgericht ist das zweitgrößte deutsche Bundesgericht und hat seinen Sitz in München. Es wurde am 1. Juli 1961 gegründet. Aufgabe dieses Gerichts ist es, in bestimmten Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte zu entscheiden.