Deutschland hatte Einsprüche gegen die im Reparationsabkommen festgelegten Zahlungsverpflichtungen erhoben.
Im Pariser Reparationsabkommen von 1946 wurden die deutschen Kriegsschulden gegenüber Griechenland auf 7,1 Milliarden US-Dollar beziffert, dazu kamen die Forderungen aus der Zwangsanleihe.
Sie finden dort das "Pariser Reparationsabkommen" von 1946 und das "Londoner Schuldenabkommen" von 1953.
Sie finden dort das "Pariser Reparationsabkommen" von 1946 und das "Londoner Schuldenabkommen" von 1953. Soviel zum Thema "offiziell wurden nach dem 2WK keinerlei Reperationszahlungen vereinbart".