[1] alleine seiend; nur eins von mehreren [2] adverbiell verwendet: in einer Abfolge immer nur jeweils eins verwenden und dann zum nächsten übergehen [3] den einen oder den anderen betreffend, wenige individuell verschiedene
- [WIKI] Unter einem Auftrag versteht man in der Umgangssprache vielfach eine Bestellung etwa bei einem Kaufvertrag, einen Kundenauftrag oder eine Weisung an einen Auftragsempfänger, während der Auftrag in der Rechtswissenschaft den zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag auf unentgeltliche Geschäftsbesorgung darstellt.
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