[1] : Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.
Das Vorkaufsrecht ist das Recht eines Käufers, in einen anstehenden geplanten Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung vom Verkäufer vor dem Verkauf an einen Dritten zu gleichen Vertragsbedingungen eintreten zu dürfen.
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Wort | Synonyme |
Vorkaufsrecht | Option |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Vorkaufsrecht | first option | en | |||
Option | first option | en |