[1] ein Gleichgewicht zustande bringen; Aufheben von Unterschieden durch Anpassung beider Seiten [2] kein Plural: ein Gleichgewicht zustande bringen; das Lösen eines Streits [3] kein Plural: Sache, die etwas ersetzt [4] Bankwesen: Geldbetrag, der Haben und Soll eines Konto auf gleichen Betrag bringt [5] Sport: Treffer oder Punkt, durch den zwei Mannschaften denselben Punktestand haben
[1] eine mit Würde und Verantwortung verbundene offizielle (staatliche) Stellung
[a] das von einem Amtsträger bekleidete Amt
[b] das Amt einer öffentlichen Funktion, zum Beispiel des Politikers
[c] eine offizielle Stellung in der römisch-katholischen Kirche, zum Beispiel der Abt [1a] das von einem Amtsträger bekleidete Amt [1b] das Amt einer öffentlichen Funktion, zum Beispiel des Politikers [1c] eine offizielle Stellung in der römisch-katholischen Kirche, zum Beispiel der Abt [2] eine freiwillige und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit [3] Behörde: öffentliche Dienststelle [4] landschaftlich historische untere territoriale Einheit, auch schweizerisch kurz für: Amtsbezirk [5] Theologie: eine feierliche Heilige Messe in der römisch-katholischen Kirche [6] norddeutsch: eine Zunft [7] Telefonie: Verbindung zum öffentlichen Telefonnetz
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Mit der Wiedervereinigung und dem Zerfall des Ostblocks bekam das Ausgleichsamt zeitweise wieder neue Arbeit.
Aber auch das so genannte „Ausgleichsamt“ unterstand ihr, bis es auf gelöst wurde.
65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und 20 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer gibt es nicht mehr viel zu tun im Ausgleichsamt.
Er konnte mit Grundbuchauszügen und Kaufverträgen beim Ausgleichsamt seinen Schaden beweisen.
Nach einem Gutachten der Heimatauskunftstelle Liegnitz erfolgte die Bewertung durch das Ausgleichsamt.
Nach Bundeswehr und Fachhochschule startete er 1968 als Diplom-Verwaltungswirt im Ausgleichsamt des Kreises, wo er Vermögensschäden der DDR und nach dem Reparationsgesetz bearbeitete.