[1] Aktivität, um noch Unbekanntes festzustellen [2] Aktivität einer amtlichen Institution (Polizei, Zoll,…), um einen zweifelhaften Sachverhalt aufzuklären
- [WIKI] Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector „Leiter“, „Führer“) ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt. Abhängig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen, Rechten, Pflichten und Privilegien verbunden.
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