Unter Lombardpolitik werden alle Maßnahmen einer Zentralbank zusammengefasst, die der Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft durch Verpfändung von Wertpapieren oder sonstigen beleihungsfähigen Sachen und Rechten dienen. Diese müssen im Eigentum der verpfändenden Bank stehen und stammen mithin nicht aus deren Kundengeschäft.